OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2020, AZ 10 WF 186/19
Ausgabe: 02-2020Familienrecht
Die Ablehnung einer Sachverständigen kann nicht darauf gestützt werden, dass die-se sich nach dem Scheitern der bei einem Dritten vereinbarten Elterngespräche dort nach dem Grund des Scheiterns erkundigt hat, wenn die Kindeseltern im Rahmen einer zwischen ihnen getroffenen wechselseitigen Vereinbarung diese Beratungs-stelle wechselseitig von der Schweigepflicht entbunden haben. (vgl. hierzu auch die weiteren zur Veröffentlichung bestimmten Senatsentscheidungen in den Verfahren 10 UF 270/19, 10 UF 10/20 und 10 UF 16/20)
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