OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2024, AZ 7 WF 95/24

Ausgabe: 09/2024Familienrecht

Der Verfahrenswert einer Ehesache ist unter Einbeziehung von Schonvermögen der Eheleute i. S. des § 115 Abs. 3 ZPO zu bestimmen.

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