OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2025, AZ 6 WF 155/24
Ausgabe: 02-2025Familienrecht
Die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden. Weder der Umstand, dass der Vater nicht bereits auf Basis eines Privatgutachtens zur Anerkennung der Vaterschaft bereit war, noch, dass er nach Angaben der Mutter der einzige Verkehr in der gesetzlichen Empfängniszeit war, rechtfertigen eine alleinige Kostenlast des Vaters. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit heute veröffentlichtem Beschluss die Kostenentscheidung des Amtsgerichts.
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