OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2019, AZ 20 W 43/19
Ausgabe 05/2019, herausgegeben von OLG Frankfurt
Die Vornahme einer nur auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkten Abschichtung mit einer außerhalb des Grundbuchs sich vollziehenden Rechtsänderung ist – als unzulässige Durchmischung einer persönlichen und einer gegenständlichen Teilauseinandersetzung – nicht möglich.
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