OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.2024, AZ 6 WF 42/24
Ausgabe: 05-2024Familienrecht
Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung, die nach Erledigung eines Unterhaltsverfahrens ergangen ist, ist nicht anfechtbar, weil nach § 57 Abs. 1 FamFG auch die sofortige Beschwerde gegen eine in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht statthaft wäre.
Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…