OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2023, AZ 21 W 120/23
Ausgabe: 01-2024Erbrecht
Ein Testamentsvollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung, sofern er die Eheringe und eine Kette der Erblasserin auf deren Wunsch ihr mit ins Grab legt, auch wenn er dadurch einem angeordneten Vermächtnis teilweise nicht nachkommen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die Beschwerde einer Tochter der Erblasserin zurückgewiesen.
Weitere Informationen: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/p…