OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2019, AZ 1 UF 93/18
Ausgabe: 11-2019Familienrecht
Eine ausländische Adoptionsentscheidung ohne persönliche Anhörung eines der beiden Adoptionsbewerber verstößt gegen den ordre public international. Sie ist in Deutschland nicht anzuerkennen. Das Anerkennungsverfahren kann diese Verfahrensmängel auch nicht heilen, entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem heute veröffentlichten Beschluss.
Weitere Informationen: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/p…