OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2019, AZ 20 W 43/19
Ausgabe 07-2019, herausgegeben von OLG Frankfurt
Die Vornahme einer nur auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkten Abschichtung mit einer außerhalb des Grundbuchs sich vollziehenden Rechtsänderung ist – als unzulässige Durchmischung einer persönlichen und einer gegenständlichen Teilauseinandersetzung – nicht möglich.
Weitere Informationen: https://www.dnoti.de/entscheidungen/details/?tx_dnotionlineplusapi_decisions%5bnodeid%5d=dcb94ff1-9b5f-4ccf-9cc6-e6afb3e72938&cHash=f67c6ac8ad784a6a10b2d1f85d123096