OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2019, AZ 20 W 43/19
Ausgabe: 06-2019Erbrecht
Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner Nachlassgegenstände
Die Vornahme einer nur auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkten Abschichtung mit einer außerhalb des Grundbuchs sich vollziehenden Rechtsänderung ist – als unzulässige Durchmischung einer persönlichen und einer gegenständlichen Teilauseinandersetzung – nicht möglich.
Weitere Informationen: https://www.jurion.de/urteile/olg-frankfurt_am_…