OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.10.2024, AZ 6 UF 144/24
Ausgabe: 10/2024Familienrecht
Gewalt und Todesdrohungen des Vaters gegen die Mutter der gemeinsamer Kinder rechtfertigen ihr alleiniges Sorgerecht.
Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichte Entscheidung die Beschwerde des Vaters gegen die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zurückgewiesen.
Weitere Informationen: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/p…