OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2022, AZ 13 UF 59/22
Ausgabe: 02-2023Familienrecht
Bei externer Teilung fondsgebundener Anrechte in die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Umrechnung des Kapitals in Entgeltpunke mit den aktuellen Umrechnungsfaktoren entsprechend § 76 Abs. 4 S. 2 SGB VI auch dann anzuordnen, wenn der Wert der Fondsanteile seit dem Ehezeitende gesunken ist.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/…