OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2021, AZ 10 W 53/21
Ausgabe: 08-2021Erbrecht
Das thailändische Recht erfasst auch das in Thailand geltende internationale Privatrecht einschließlich etwaiger Rückverweisungen, Art. 34 I EuErbVO. Für das unbewegliche Vermögen aus dem Nachlass gilt gem. § 37 IPRG das Recht des Ortes, an dem sich dieses befindet. Unbewegliches Eigentum auf deutschem Territorium unterliegt demnach deutschem Erbrecht
Leitsatz der Redaktion
Weitere Informationen: https://openjur.de/u/2350949.html