OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2024, AZ 4 WF 35/24
Ausgabe: 04/2024Familienrecht
1.Die Möglichkeit zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe steht jedem formell Beteiligten unabhängig davon zu, ob er durch das Verfahren auch in materiellen Rechten beeinträchtigt werden kann.
2.Gleiches hat dann auch für die Frage der Berechtigung zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe zu gelten.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/hamm/j2024/4_W…