OLG Hamm, Beschluss vom 17.12.2024, AZ 4 UF 20/24

Ausgabe: 01-2025Familienrecht

1. Werden sämtliche Fahrzeugkosten über einen Gehaltsverzicht getragen, spiegelt sich der Vorteil der Dienstwagennutzung in der Höhe des Gehaltsverzichts wider.

2. Der Nachteil aus der steuerlichen Berücksichtigung des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagennutzung reduziert sich durch den mit dem Gehaltsverzicht verbundenen Steuervorteil.

3. Der beim betreuenden Elternteil in Abzug zu bringende ungedeckte Naturalunterhalt ergibt sich aus der Differenz des Unterhaltsbedarfs nach den zusammengerechneten Einkommen abzüglich Kindergeld und abzüglich des Zahlbetrages des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2024/4_UF…