OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.06.2024, AZ 18 UF 137/23
Ausgabe: 06-2024Familienrecht
Der Wert eines Verfahrens auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung ist mit dem Jahreswert des monatlich geforderten Betrags zu bemessen. Bei Antragstellung fällige Beträge sind hinzuzurechnen.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…