OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2022, AZ 20 UF 90/22
Ausgabe: 01-2023Familienrecht
Das Anrecht aus dem Grundrentenzuschlag (Entgeltpunkte für langjährig Versicherte) ist, auch wenn es wie das Grundrentenanrecht selbst der gesetzlichen Rentenversicherung und damit demselben Versorgungssystem zugehört, ein eigenes Anrecht im Sinne von § 50 Abs. 1 FamGKG.
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