OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.05.2024, AZ 5 WF 157/23

Familienrecht

Üben nicht miteinander verheiratete Eltern ein paritätisches Wechselmodell aus, bedarf es auch bei gemeinsamer Sorge für die Geltendmachung von Kindesunterhalt keiner Ergänzungspflegschaft.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…