OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2023, AZ 5 WF 138/22
Ausgabe: 01-2023Familienrecht
Zur Erzwingung der Anhörung des Kindes durch das Gericht kommt weder die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 33 Abs. 3 FamFG noch die Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 35 Abs. 1 FamFG in Betracht.
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