OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.10.2022, AZ 18 WF 138/22
Ausgabe: 10-2022Familienrecht
Eine nach Zustellung des Antrags errichtete Jugendamtsurkunde führt nicht zur Unstatthaftigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens, kann aber das für die Zulässigkeit des Unterhaltsfestsetzungsantrags erforderliche Regelungsbedürfnis entfallen lassen.
(noch ohne öffentlichen Link)