OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2024, AZ 18 WF 155/23
Ausgabe: 02-2024Familienrecht
In einem einstweiligen sorgerechtlichen Anordnungsverfahren entsteht für den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten keine Terminsgebühr, wenn das Gericht gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheidet.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JUR…