OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.04.2024, AZ 18 WF 44/24
Ausgabe: 04/2024Familienrecht
1. Die persönliche Anhörung eines Kindes durch den für die Auswahl eines Vormunds zuständigen Rechtspfleger ist auch dann erforderlich, wenn das Kind zuvor in einem sorgerechtlichen Verfahren durch den Richter angehört wurde.
2. Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands für das Kind in Verfahren über die Auswahl des Vormunds.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…