OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.2021, AZ 20 WF 70/21
Ausgabe: 05-2021Familienrecht
Rechtswegverweisung nach bloßer Anregung auf Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens
Durch eine Anregung auf Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens wird noch kein Verfahrensrechtsverhältnis begründet, das einer Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG zugänglich wäre. Es sind lediglich Vorermittlungen einzuleiten. Ergibt die Prüfung, dass kein Anlass für die Einleitung eines Verfahrens besteht, sind die Ermittlungen einzustellen.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…