OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.07.2024, AZ 20 UF 85/24
Ausgabe: 09/2024Familienrecht
Bei der Entscheidung über das Ob und Wie der Durchführung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung vermittels einer Medikation mit Methylphenidat handelt es sich gemäß § 1628 Satz 1 BGB um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind im Bereich der Gesundheitssorge.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…