OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2023, AZ 14 U 135/23
Ausgabe: 01-2024Erbrecht
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der Verbindung eines Antrags auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindestpflichtteils mit einer Stufenklage, die in der letzten Stufe auf Zahlung des noch zu beziffernden Gesamtanspruchs gerichtet ist
1. Im Falle der Verbindung einer Stufenklage mit einer bezifferten Teilklage, die auf die Zahlung eines „Mindestpflichtteils“ gerichtet ist, ist die Zulässigkeit eines Teilurteils unabhängig von der Zulässigkeit der Teilklage als solche zu beurteilen. Während die Frage der Zulässigkeit einer Teilklage im Wesentlichen alleine die Teilbarkeit des Anspruchs betrifft, stellen sich für die Zulässigkeit eines Teilurteils weitere, nach den spezifischen Vorgaben des § 301 ZPO zu beurteilende Fragen, nämlich ob bei einer Teilentscheidung (nur) über die bezifferte Teilklage die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht.
2. Soweit die Erben in Erfüllung ihrer Auskunfts- und Wertermittlungsermittlungsverpflichtungen ein vorläufiges Nachlassverzeichnis vorgelegt und Verkehrswertgutachten zu Nachlassimmobilien eingeholt haben, stellt dies die Erfüllung zweier nach materiellem Recht begründeter Ansprüche dar, nicht dagegen ein Prozessvorbringen mit Geständniswirkung. Der aus dem Nachlassverzeichnis und den Wertgutachten ermittelbare Nachlasswert ist deshalb nicht unstreitig.
3. Solange der Wert des Nachlasses zwischen den Parteien weder unstreitig ist noch aus anderen Gründen zweifelsfrei feststeht, scheidet der Erlass eines Teilurteils aus.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JUR…