OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2019, AZ 21 Wx 6/18
Ausgabe 08-2019, herausgegeben von OLG Köln
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei bestehender Auslandsehe
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/21_Wx_6_18_Beschluss_20190613.html