OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2019, AZ 2 Wx 219/17
Ausgabe: 03/2019Erbrecht
Übertragung der Nacherbenanwartschaftsrechte; Angabe im Erbschein. Der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bedarf es nicht, wenn die durch sie bedingte Beschränkung des Vorerben gegenstandslos ist, weil der Vorerbe die Anwartschaft des Nacherben durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat (Anschluss an Senat, Beschluss vom 11. Juni 1990, 2 Wx 9/90).
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