OLG München, Beschluss vom 16.02.2022, AZ 31 Wx 66/21 Kost
Ausgabe: 03-2022Erbrecht
1. Bei Zurückweisung eines Erbscheinsantrags in einem Erbscheinserteilungsverfahren durch das Nachlassgericht umfasst die Tenorierung „Der Antragsteller hat die Kosten dieses Antrags zu tragen“ nicht per se die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners.
2. Für eine Auslegung in diesem Sinne bedarf es zumindest Anhaltspunkte in den Gründen der Entscheidung selbst.
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