OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.01.2025, AZ 5 W 84/24

Ausgabe: 03/2025Erbrecht

1. Die Verurteilung zur Auskunft über sämtliche lebzeitigen Zuwendungen, insbesondere „Lebensversicherungsverträge und sonstige Verträge zugunsten Dritter der Erblasserin unter Angabe des Zuwendungsvollzugs“ an den Pflichtteilsberechtigten bei gleichzeitig angekündigtem, nicht tituliertem Wertermittlungsanspruch verlangt nachprüfbare Angaben zum Valutaverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Zuwendungsempfänger, wohingegen fehlende Angaben – auch – zum Deckungsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Versicherer zur abschließenden Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs allenfalls die Geltendmachung des Wertermittlungsanspruchs rechtfertigen.

2. Die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zur Erlangung weiterer Auskünfte kann verfrüht sein und im Falle der späteren übereinstimmenden Erledigungserklärung nach dem Rechtsgedanken der fehlenden Klageveranlassung die Kostentragung des Gläubigers rechtfertigen, wenn dieser bis zur angekündigten Entscheidung über die Hauptsache, gegen die der Schuldner kein Rechtsmittel einlegt, nicht mit einem erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens rechnen konnte und seine Rechte im Erkenntnisverfahren auch ohne Rücksicht auf dieses Verfahren damals ausreichend gewahrt schienen.

Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…