OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.09.2021, AZ 2 Wx 49/21
Ausgabe: 10-2021Erbrecht
Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis, ersatzweise durch eine öffentliche Urkunde, nicht aber durch ein privates, eigenhändiges Testament.
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