OLG VerfGH München, Beschluss vom 17.08.2021, AZ Vf. 84-VI-20
Ausgabe: 08-2021Erbrecht
Verfassungsbeschwerde, Beschwerde, Testament, Pflegestufe, Gesundheitszustand, Erbschein, Erblasserin, Verletzung, Rechtsbeschwerde, Wohnrecht, Nacherbe, Wohnungseigentum, Erbscheinsverfahren, Erteilung, handschriftliches Testament, lebenslanges Wohnrecht, Verletzung des Rechts
Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im Erbscheinsverfahren ist aus Gründen der Subsidiarität wegen der Möglichkeit der Erbenfeststellungsklage regelmäßig unzulässig.
Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…