Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem  Quartal möchten wir Ihnen Artikel zu den Themen Erbrecht, Familienrecht und Erbschaftsteuerrecht zur Verfügung stellen.

Diese Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen.

Mit der neuen Ausgabe unserer Rechtsdepesche bieten wir Ihnen folgende Artikel an:

1.) Besser spät als nie – was kinderlose Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften im Hinblick auf die Nachlassregelung beachten sollten

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Köln     Besser spät als nie

2.) Erbschaftsteuer sparen durch Vermächtnis

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Henn Stuttgart   Erbschaftsteuer sparen durch Vermächtnis

3.) Ist das Berliner Testament eine Steuerfalle?

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Henn, Stuttgart   Ist das Berliner Testament eine Steuerfalle

4.) Unternehmerehe: Ehevertrag anzuraten!

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Martin Weispfenning, Nürnberg   Unternehmerehe Ehevertrag anzuraten

5.) Vererbt – verjährt – vergessen? Im Erbrecht drei- bis dreißigjährige Fristen beachten

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Notar Dr. Dieter Riemer, Bremerhaven  Vererbt-verjährt-vergessen

Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar. Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht/
Fachanwalt für Erbrecht
DANSEF – Vizepräsident/
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberater-
vereinigung für Erb- und Familienrecht e. V.
Kronprinzstr. 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9310
Fax: 0711 – 3058 9311
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