VG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2021, AZ 4 K 1584/20

Ausgabe: 02-2022Erbrecht

Erledigung der Hauptsache bei Tod des Klägers; Eintragung in die bzw. Löschung aus der Architektenliste als höchstpersönliches Recht; keine Aussetzungen des Verfahrens bei Geltendmachung höchstpersönlicher Rechte

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